Deutsch Dutch Home
Home | Niederländisch | Wir über uns | Marktplatz | Terminkalender | Links | Newsletter | Presse | Kontakt | Impressum | AGB | Login
Navigation
INTER-NED » Neues von der EU » Unternehmerinfos
Europäische Unterschiede im Verpackungsrecycling

Sowohl die deutsche Verpackungsverordnung als auch die niederländische Verpackungssteuer wurden zwar nach europäischen Richtlinien erstellt, variieren in ihrer Ausführung jedoch enorm. Für eine gut funktionierende Geschäftsbeziehung ist es wichtig, die Verpflichtungen zum Verpackungsrecycling gut zu kennen.

Laut deutscher Verpackungsverordnung (VerpackV) sind alle Erstinverkehrbringer von Verkaufsverpackungen auf den deutschen Markt verpflichtet, sich für das Recycling dieser Verpackungen bei einem dualen System anzumelden. Erstinverkehrbringer ist das Unternehmen, das während der Einfuhr der Produkte nach Deutschland rechtlich gesehen deren Eigentümer ist. In den Niederlanden wird diese Regelung auch gehandhabt, jedoch besteht eine Verpackungssteuerpflicht nur für Unternehmen, die in den Niederlanden umsatzsteuerpflichtig sind.

Besonders für niederländische Exporteure von frischem Obst und Gemüse bedeuten die Pflichten des Erstinverkehrbringers eine große Umstellung. Seit dem Jahr 1997 war es für ausländische Lieferanten nämlich nicht möglich, die Verpackungen selbst zu lizenzieren. Dies musste vom deutschen Abnehmer übernommen werden. Seit Anfang des Jahres ist die Gesetzeslage jedoch anders, und bei vielen Obst- und Gemüsehändler bestand schneller Handlungsbedarf, um das Recycling ihrer Verpackungen in Deutschland sicherzustellen und der Verordnung zu entsprechen.

Eine weitere wichtige Veränderung der deutschen VerpackV ist der Wegfall der Kennzeichnungspflicht, die es übrigens in den Niederlanden auch nicht gibt. Produzenten sind nicht mehr verpflichtet ein Markenzeichen eines deutschen dualen Systems, wie z.B. des Grünen Punktes, auf ihren Verpackungen zu verwenden. Das Markenzeichen Der Grüne Punkt wird in 25 europäischen Ländern als Finanzierungs- und Beteiligungszeichen genutzt.

Kompliziert wird es jedoch bei Verpackungen ohne Kennzeichnung, die sowohl nach Deutschland oder in die Niederlande, als auch in andere europäische Länder geliefert werden, in denen eine Kennzeichnungspflicht mit dem Grünen Punkt besteht. Produktverpackungen, die zum Beispiel nach Frankreich, Portugal oder Spanien geliefert werden, müssen mit dem Grünen Punkt bedruckt werden. Sollten diese Verpackungen dann auch nach Deutschland exportiert werden, muss für die Markennutzung ein Vertrag mit der Duales System Deutschland GmbH abgeschlossen werden.

Informationen zu den Verpackungsrecyclinggesetzen in den Niederlanden und Deutsch-land erhalten Sie bei:
Gianna Corbelli,
T 0031 (0)70 3114 158,
E g.corbelli@dnhk.org

Auch das Tagesseminar „Nachhaltige Verpackungsinnovationen“, das am
3. September 2009 in Düsseldorf stattfindet, informiert über die verschiedenen europäischen Verpackungsrichtlinien und bietet zudem neue Einblicke hinsichtlich nachhaltigen und ökologischen Verpackungsmöglichkeiten. Informationen finden Sie im Kalender.


Autor: Gianna Corbelli, DNHK

zurück


nach oben